Kirche ist mehr, Kirche besteht aus Gemeinschaft, Kirche engagiert sich für Gottes Wirken unter uns, stärkt die Gemeinschaft untereinander im Vertrauen auf Gottes Größe und setzt sich für Benachteiligte ein. Möchten Sie dazugehören? Wir freuen uns auf Sie! Sprechen oder schreiben Sie uns gerne an. Wir lassen Ihnen gerne das entsprechende Formular zum Ausfüllen zukommen.
Häufig gestellte Fragen
Sie können gerne über unser Pfarramt einen Gesprächstermin mit einer unseren Pfarrerinnen vereinbaren. In diesem Gespräch können Sie alles ansprechen, was Sie rund um Kirche und Gemeinde, um Glaubens- oder Lebensfragen herum bewegt. Ihre Gründe des Kirchenaustritts haben genauso Platz wie Ihre Motivation nun wieder zum Eintritt. Das Eintrittsgespräch fällt unter die Schweigepflicht der Pfarrerin. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Eintrittsformular wird der Kircheneintritt gültig. Gerne können Sie sich diesbezüglich auch an den Kirchengemeinderat wenden.
Sie benötigen Ihren Personalausweis sowie – wenn vorhanden – einen Taufnachweis.
Wenn Sie zuvor keiner christlichen Gemeinschaft angehört haben, werden Sie durch die Taufe in unsere Kirchengemeinde aufgenommen. Sollten Sie jedoch bereits getauft worden sein, gibt es keine weitere Taufe. Ein Kirchenaustritt bedeutet nicht automatisch, dass Gott aus Ihrem Leben austritt, daher ist so etwas wie eine „Zweittaufe“ nicht nötig.
Wenn Sie das möchten, sprechen wir Ihnen Gottes Segen zu oder feiern Ihren Kircheneintritt im Rahmen eines Gottesdienstes. Ansonsten gilt für alles, was beim Eintrittsgespräch zur Sprache kommt, die Schweigepflicht.
Wir möchten Ihnen nahelegen, „’Die ’10 AnGebote der Kirche“ zu lesen. Dort ist zusammengestellt, wie Sie die kirchliche Arbeit durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen und welche Angebote Ihnen direkt zugute kommen. Darüber hinaus erwerben Sie mit der Kirchenmitgliedschaft verschiedene Rechte, wie z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen und kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis).
Zudem haben Sie dann das Recht, an den alle sechs Jahre stattfindenden Wahlen zum Kirchengemeinderat teilzunehmen, selbst zu wählen oder sich in ein kirchliches Amt wählen zu lassen.